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    Thomas Staudacher
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Familienrecht | Fachanwalt für Sozialrecht
       
Rechtsanwalt Thomas Staudacher
Familienrecht Sozialrecht Mietrecht
   


 

Was kostet das?

Welche Kosten Sie zu erwarten haben, erkläre ich Ihnen gerne vorab in einem Telefonat oder im ersten Beratungsgespräch.

Mit einer Vergütungsvereinbarung kann die Vergütung schriftlich vereinbart werden. Für die außergerichtliche Beratung und Tätigkeit soll immer eine Vereinbarung geschlossen werden.

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten sich die Gebühren im Familienrecht und im Mietrecht nach dem Wert des Gegenstands der Beratung oder Tätigkeit. im Sozialrecht gelten in der Regel sogenannte Rahmengebühren.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

In der Regel die Gebühren nach dem RVG. Bei einer Vergütungsvereinbarung übernimmt die Rechtschutzversicherung den Teil der Vergütung, der auch nach dem RVG berechnet werden könnte.
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Was müssen Sie selbst zahlen?

Den mit Ihrer Rechtschutzversicherung vereinbarten Selbstbehalt tragen Sie selbst.

Den genauen Leistungsumfang können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen oder deren Bedingungen entnehmen. Diese finden Sie u.a. auf den Internetseiten der Versicherung

Was trägt die Rechtschutzversicherung, was nicht?

Familienrecht: hier übernimmt die Versicherung i.d.R. die Kosten für eine Beratung aus einem bestimmten Anlass.

Sozialrecht: viele Versicherungen zahlen ab dem Sozialgerichtsverfahren (also nicht für ein Antrags- oder Widerspruchsverfahren). Kindergeldsachen fallen ggf. unter den Finanzgerichtsrechtsschutz.

Mietrecht: besteht der Rechtsschutz über einen Mieterverein, werden die Gebühren ab dem gerichtlichen Verfahren übernommen.

 

 

Was kann ich tun, wenn ich nur ein geringes Einkommen und kein oder nur geringes Vermögen habe?

Sie können für die Beratung beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Wenn Sie diesen vorlegen bezahlen Sie selbst nur 10 €.

Für einen Prozess können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen tragen Sie mit Raten zu den Kosten bei.

Weiterführende Informationen:
- Merkblatt zur Rechtsberatung
- Beratungshilfe
- Prozesskostenhilfe
- Amtsgerichte in Berlin