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    Thomas Staudacher
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Familienrecht | Fachanwalt für Sozialrecht
       
Rechtsanwalt Thomas Staudacher
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Familienrecht

Ehe | Lebenspartnerschaft | Partnerschaft

Kinder | Vaterschaft | Elternschaft

Trennung | Scheidung

Unterhalt | Sozialleistungen

Wohnung | Hausrat

Versorgungsausgleich | Zugewinn

Unterhaltsregress | Elternunterhalt

Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung

 

Als Fachanwalt für Familienrecht biete ich Ihnen:

- umfassende und unabhängige Beratung

- Vertragsgestaltung

- außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit

- familienrechtliche Berechnungen

in allen familienrechtlichen Angelegenheiten:

- vorsorgend vor der Heirat oder Verpartnerung und zur eheähnlichen Lebensgemeinschaft

- Entwurf von Ehevertrag, Lebenspartnerschaftsvertrag und Partnerschaftsvertrag

- bei Kinderwunsch und Fragen um Elternschaft und Vaterschaft, Sorgerecht und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Adoption

- bei Trennung und Scheidung der Partner

- bei Wohnungszuweisung im Hausratsverfahren und in Gewaltschutzverfahren

- in Vermögensangelegenheiten im Zusammenhang mit Ehe und Partnerschaft, insbesondere Zugewinn

- zum Versorgungsausgleich

 

- zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhalt für die nichteheliche Mutter bzw. den Vater

- bei Elternunterhalt, Volljährigenunterhalt

- Unterhaltsregress von Sozialamt, JobCenter, BAföG-Amt, Unterhaltsvorschusskasse

- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

- Vererben bei Angehörigen mit nachrangigen Sozialleistungen, u.a. Behindertentestament


In meiner weiteren Spezialisierung als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich Sie insbesondere zu Sozialleistungen im Zusammenhang mit Familie, Kindern, Altersabsicherung etc.

Im Mietrecht berate ich Sie insbesondere zu mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ehe und Partnerschaft z.B. Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags.